Reise in Risikoländer: Was tun nach der Rückkehr?Der Bundesrat hat am Mittwoch, 1. Juli 2020 darüber informiert, dass Personen, die aus Risikoländern in die Schweiz reisen, zu Beginn zehn Tage in die Quarantäne müssen. Auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit sind die Risikoländer ersichtlich. Eine solche Quarantäne gilt selbstverständlich auch für Kinder. Das heisst, dass Schülerinnen und Schüler während einer solchen Quarantänezeit die Schule nicht besuchen dürfen. Wenn Schülerinnen und Schüler, die sich in Risikoländern aufgehalten haben, trotzdem in der Schule erscheinen, werden sie nach Hause geschickt. Für Kinder, die sich in Quarantäne befinden, besteht keine Betreuungspflicht durch die Schule. Schuleinheit Schuleinheit Klosterguet, Schuleinheit Steig, Schuleinheit Wildenstein
Datum der Neuigkeit 6. Juli 2020
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