Covid-19: Schutzkonzept der Schule Rorschacherberg
Der Präsident des Bildungsrates des Kantons St.Gallen hat am 24. November 2021 gestützt
auf Art. 100 Abs. 1 des Volksschulgesetzes und Art. 23 des Gesetzes über die
Verwaltungsrechtspflege erneut Weisungen zum Unterricht in der Volksschule während
der COVID-19-Epidemie erlassen. Diese beinhalten die Wiedereinführung der
Maskenpflicht für Lehrpersonen und übriges in den Schulen tätiges Personal und
Dritte sowie für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Die Maskenpflicht gilt
in den Innenräumen der Schule. Keine Maskenpflicht besteht im Sportunterricht sowie
für Darstellerinnen und Darsteller an Aufführungen. Im Sportunterricht sind Sportaktivitäten
mit Körperkontakt verboten. Die Weisungen treten am 26. November 2021 in
Vollzug.
Am 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat u.a. Anpassungen der Zertifikatspflicht und
Maskenpflicht für Personen ab 16 Jahren beschlossen. Die neuen Regelungen gelten
ab 6. Dezember 2021 und sind vorläufig befristet bis 24. Januar 2022.
Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat weitergehende Massnahmen u.a. betreffend
Zertifikatspflicht und Homeoffice beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 20.
Dezember 2021 und sind vorläufig befristet bis 24. Januar 2022.
Am 28. Dezember 2021 hat der Bildungsrat auf Empfehlung des Kantonsarztamtes
entschieden, dass in der Primarschule ab der 4. Klasse eine Maskenpflicht für Schülerinnen
und Schüler gilt. Diese gilt ab Montag, 3. Januar 2022, auf unbestimmte Zeit.
Der Bildungsrat des Kantons St.Gallen hat am 12. Januar 2022 die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarklasse in eine dringende Empfehlung umgewandelt. Diese Umwandlung gilt auch für die Oberstufe und tritt ab 31. Januar 2022 in Kraft.
Dokument Schutzkonzept_der_Schule_Rorschacherberg_31.01.22.pdf (pdf, 117.6 kB)
Schuleinheit
Schuleinheit Klosterguet,
Schuleinheit Steig,
Schuleinheit Wildenstein
Datum der Neuigkeit 28. Jan. 2022