SchulbusEin Schulweg gilt grundsätzlich als zumutbar, wenn er von einem Kind alleine zurückgelegt werden kann, idealerweise zu Fuss. Zentrale Kriterien für die Beurteilung der Zumutbarkeit sind: In Rorschacherberg sind grundsätzlich nur Kinder vom ersten Kindergartenjahr bis und mit der 4. Primarklasse schulbusberechtigt, sofern der Schulweg unzumutbar ist. Ab der 5. Primarklasse kommen die Kinder in aller Regel mit dem Velo zur Schule, sofern der Schulweg zu Fuss zu weit ist. Die betroffenen Quartiere werden von der Schulverwaltung definiert. Bitte richten Sie Ihr Gesuch um Schulbusbenützung mit dem untenstehenden Formular an die Schulverwaltung.
Schuleinheit Schuleinheit Klosterguet, Schuleinheit Wildenstein
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