Falls Ihr Kind krank ist, melden Sie es telefonisch oder schriftlich direkt bei der Lehrperson ab:
Schuleinheit Klosterguet
058 100 82 70
Schuleinheit Wildenstein
058 100 82 00
Schuleinheit Steig
Sekundarschule 058 100 82 40
Realschule 058 100 82 50
Die Lehrperson darf ein Arztzeugnis zu verlangen. Wir bitten Sie, keine mündliche Abmeldung durch ein anderes Kind ausrichten zu lassen.
Art. 96 Verantwortung für den Schulbesuch (Art. 96 Volksschulgesetz; sGS 213.1):
Die Eltern haben das Kind zum regelmässigen Schulbesuch und zur Befolgung von Anordnungen nach Art. 34 dieses Gesetzes anzuhalten.
Sie können das Kind an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr durch schriftliche Mitteilung an die Lehrperson vom Unterricht befreien.
Kontakt: zuständige Klassenlehrperson
Dokument: Gesuch_Joker-Halbtag.docx (docx, 122.3 kB)